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Neue Verordnung für Betreuungs- und Entlastungsangebote

Auf Grundlage des zum 01.01.2015 in Kraft getretenen 1. Pflegestärkungsgesetzes wurden niederschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote in die Pflegeversicherung eingeführt. Die sächsische Staatsregierung zur Anerkennung und Förderung von Betreuungs- und Entlastungsangeboten (Betreuungsangeboteverordnung – BetrAngVO) forderte ein erneutes vollständiges Anerkennungsverfahren ein, welches die Qualität und Transparenz offener legen lässt.

Auch wir haben das Anerkennungsverfahren erneut durchlaufen und wurden als Anbieter für Betreuungs-und Entlastungsangebote wieder anerkannt. Wir können somit weiterhin Menschen mit Pflegestufen und ihren Angehörigen bei der alltäglichen Verrichtung unterstützen, sie in ihren Fähigkeiten anregen, Gespräche führen oder auch pflegenden Angehörigen eine Pause zum durchatmen geben. Vielen Dank.